Zahnreinigung und Prävention
ARAG Zahnzusatzversicherung.
Deine Zähne.
Deine Vorsorge.
Vorsorge, Zahnbehandlung und Zahnersatz im Blick. Gemeinsam mit Cihan Gümüşhan, deinem ARAG Generalagenten in Köln und digital, ordnest du Leistungen und Voraussetzungen ein.
Leistungen und Grenzen richten sich nach dem vereinbarten Tarif.Deine Vorsorge
sollte es auch sein.
Was dir wichtig ist, lässt sich nicht an einem Tarifnamen ablesen. Hier findest du den Einstieg: persönlich besprechen, Unterlagen lesen und Unterschiede verstehen.
Deine Fragen zuerst.
Dann dein Zahntarif.
Mit Cihan Gümüşhan, deinem ARAG Generalagenten. In Köln und digital.
Beratung kennenlernen ↗Deine Zähne.
Deine Unterlagen.
Die ARAG Zahn-Broschüre. Stand 2.2025. Leistungen und Bedingungen zusammen lesen.

Eine Zahnspange. Mehrere Tariffragen.
Alter, medizinische Notwendigkeit und GKV-Leistung gemeinsam prüfen.
Leistungen vergleichen↗Was bleibt dein eigener Anteil?
Vier Originalbeispiele zeigen die Aufteilung zwischen GKV, ARAG und dir.
Kostenbeispiele ansehen↗Ein Zahn.
Drei Perspektiven.
Die Flächen stehen für Versorgungsthemen, nicht für anatomische Schichten oder eine automatische Erstattungsentscheidung.
Ein Zahn. Mehr als eine Leistungsfrage.
Vorsorge, Zahnerhalt und Zahnersatz sind eigenständige Bereiche. Beim Weitergehen öffnen sie sich um denselben Zahn – ohne einen Krankheitsverlauf darzustellen.
Wie ist regelmäßige Vorsorge berücksichtigt?
Professionelle Zahnreinigung und zahnprophylaktische Leistungen bilden einen eigenen Tarifbereich. Nicht nur der Betrag zählt: Auch Anzahl, Kalenderjahr und Altersvoraussetzung gehören dazu.
Die hier verglichenen PZR-Leistungen gelten ab 18 Jahren. Die konkreten Jahresgrenzen findest du im Tarifvergleich.
Welche Behandlung wird wie abgerechnet?
Füllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen sind keine austauschbaren Leistungen. Entscheidend sind die Behandlung, ihre medizinische Notwendigkeit und die mögliche Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Eine reine Privatrechnung kann anders behandelt werden als zusätzliche Kosten neben einer GKV-Leistung. Das ist insbesondere bei Wurzelbehandlungen wichtig.
Was steht im Heil- und Kostenplan?
Krone, Brücke, Implantat oder Inlay: Umfang der Versorgung, Tarif und Vorsorgenachweis wirken zusammen. Ein Prozentsatz allein beschreibt noch nicht den eigenen Anteil an einer Rechnung.
Bei umfangreichen Maßnahmen den Plan vor Behandlungsbeginn einreichen und die erwartete Versicherungsleistung schriftlich einordnen lassen.
Vorsorge, Zahnerhalt und Zahnersatz zusammen betrachten. Erst dann lassen sich Tarifunterschiede sinnvoll lesen.
Nicht nur der Zahn.
Auch die Rechnung zählt.
Behandlung und Absicherung sind zwei Entscheidungen.
Eine ARAG Zahnzusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung. Wie viel sie zu einer Behandlung beiträgt, hängt nicht nur vom Tarif ab: Die konkrete Versorgung, eine GKV-Vorleistung, Vorsorgenachweise und Leistungsgrenzen gehören zur Einordnung.
Ein Implantat lässt sich deshalb nicht allein mit einer Zahl wie „90 %“ planen. Erst die Frage, welche Aufwendungen erstattungsfähig sind und welche Voraussetzungen gelten, macht den Vergleich aussagekräftig.
Die Unterschiede im Tarif lesen ↗Vier Tarife.
Die Unterschiede im Blick.
Gesamtleistung einschließlich einer möglichen GKV-Vorleistung – nicht zusätzlich dazu. Vergleiche einzelne Leistungsbereiche, nicht allein die Zahl im Tarifnamen.
Auf kleinen Bildschirmen: Vergleich seitlich scrollen. Die Leistungsbezeichnung bleibt stehen.
| Leistungsbereich | Dent70 | Dent90 | Dent90+ | Dent100 |
|---|---|---|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung ab 18Kalenderjahr; einschließlich zahnprophylaktischer Leistungen. GKV-Vorleistungen werden angerechnet. | 1 × bis 70 € / Jahr | 2 × bis 100 €; insgesamt max. 160 € / Jahr | 2 × bis 100 €; insgesamt max. 160 € / Jahr | 2 × bis 120 €; insgesamt max. 200 € / Jahr |
| ZahnbehandlungZum Beispiel hochwertige Füllungen; tarifliche Voraussetzungen beachten. | 75 % | 100 % | 100 % | 100 % |
| Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus | 70 % | 80 % / 90 %¹ | 90 % | 90 % / 100 %¹ |
| Inlays | 70 % | 80 % / 90 %¹ | 90 % | 90 % / 100 %¹ |
| Zahnersatz als reine RegelversorgungKeine privatzahnärztlichen Vergütungsanteile nach GOZ. | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
| Verblendungen bei ZahnersatzJe Kieferhälfte; Erstattungssatz der jeweiligen Zahnersatzmaßnahme. | Bis Zahn 5 | Bis Zahn 6 | Bis Zahn 6 | Bis Zahn 7 |
| Wurzelbehandlung: private Rechnung trotz GKV-AnspruchSonderfall: Auf eine mögliche GKV-Vorleistung wird verzichtet. Nicht mit privat berechneten Mehrkosten neben der GKV-Behandlung gleichsetzen. | Nicht enthalten | 50 % | 50 % | 50 % |
| Kieferorthopädie unter 18 ohne GKV-AnspruchMedizinisch notwendige Behandlung; Voraussetzungen nach Teil III, Ziffer 2 a) 9. | 70 % | 80 % | 90 % | 90 % |
| KFO-Mehrleistungen unter 18 mit GKV-AnspruchKIG 3–5; Höchstbeträge während der gesamten Vertragslaufzeit, nicht pro Jahr. | 70 %; max. 1.000 € | 80 %; max. 1.000 € | 90 %; max. 1.500 € | 90 %; max. 2.000 € |
| Kieferorthopädie ab 18 ohne GKV-AnspruchMedizinische Notwendigkeit und tarifliche Voraussetzungen bleiben maßgeblich. | Nicht enthalten | 90 % bei Unfall | 90 % bei Unfall | 90 % |
| Schmerz- und angstlindernde MaßnahmenKalenderjahr; im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen zahnärztlichen Maßnahme. | Nicht enthalten | Nicht enthalten | 100 %; max. 250 € / Jahr | 100 %; max. 350 € / Jahr |
| ZahnaufhellungIn einer Zahnarztpraxis oder zahnärztlich begleitet und überwacht. | Nicht enthalten | Nicht enthalten | Nicht enthalten | 100 %; max. 300 € in zwei Kalenderjahren |
| Leistungsstaffel: erstes Kalenderjahr | 500 € | 1.000 € | 1.000 € | 1.500 € |
| Erste zwei Kalenderjahre zusammen | 1.000 € | 2.000 € | 2.000 € | 3.000 € |
| Erste drei Kalenderjahre zusammen | 1.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 4.500 € |
| Erste vier Kalenderjahre zusammen | 2.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 6.000 € |
| Erste fünf Kalenderjahre zusammen | 2.500 € | 5.000 € | 5.000 € | 7.500 € |
¹ Der höhere Satz gilt bei nachgewiesener jährlicher Zahnvorsorge in den fünf Kalenderjahren vor Behandlungsbeginn. Die Summengrenzen der ersten Jahre gelten kumuliert. Sie entfallen bei entsprechend nachgewiesenen Unfällen nach Versicherungsbeginn; ab dem sechsten Kalenderjahr entfällt die anfängliche Staffel. Andere Tarifgrenzen bleiben bestehen.
Eine Übersicht ersetzt nicht die vereinbarten Bedingungen oder die Prüfung einer Behandlung. Originalbedingungen: Teil III, Seiten 25–28 ↗
Eine Rechnung.
Unterschiedliche Eigenanteile.
So können sich Behandlungskosten im ARAG-Beispiel verteilen. Keine Beitragsberechnung, keine individuelle Erstattungszusage und keine garantierte Nettoersparnis: Versicherungsbeiträge sind hier nicht eingerechnet.
01 / BehandlungsbeispielImplantat3.370 €Gesamtkosten im Beispiel+
ARAG-Beispiel einer Implantatversorgung. Variante mit fünfjährigem Vorsorgenachweis.
- GKV
- 550 €
- ARAG
- 0 €
- Eigenanteil
- 2.820 €
Diese Originalzeile ist rechnerisch widersprüchlich: Die angegebenen Teilbeträge ergeben 10 € weniger als die Gesamtkosten. Deshalb zeigen wir hier keine unbestätigte Zahlenaufteilung. Die Variante ohne Vorsorgenachweis ist rechnerisch stimmig.
- GKV
- 550 €
- ARAG
- 2.483 €
- Eigenanteil
- 337 €
- GKV
- 550 €
- ARAG
- 2.483 €
- Eigenanteil
- 337 €
- GKV
- 550 €
- ARAG
- 2.820 €
- Eigenanteil
- 0 €
02 / BehandlungsbeispielKrone820 €Gesamtkosten im Beispiel+
ARAG-Beispiel einer Zahnkrone. Variante mit fünfjährigem Vorsorgenachweis.
- GKV
- 319 €
- ARAG
- 0 €
- Eigenanteil
- 501 €
- GKV
- 319 €
- ARAG
- 255 €
- Eigenanteil
- 246 €
- GKV
- 319 €
- ARAG
- 419 €
- Eigenanteil
- 82 €
- GKV
- 319 €
- ARAG
- 419 €
- Eigenanteil
- 82 €
- GKV
- 319 €
- ARAG
- 501 €
- Eigenanteil
- 0 €
03 / BehandlungsbeispielBrücke2.300 €Gesamtkosten im Beispiel+
ARAG-Beispiel einer Brückenversorgung. Variante mit fünfjährigem Vorsorgenachweis.
- GKV
- 550 €
- ARAG
- 0 €
- Eigenanteil
- 1.750 €
- GKV
- 550 €
- ARAG
- 1.060 €
- Eigenanteil
- 690 €
- GKV
- 550 €
- ARAG
- 1.520 €
- Eigenanteil
- 230 €
- GKV
- 550 €
- ARAG
- 1.520 €
- Eigenanteil
- 230 €
- GKV
- 550 €
- ARAG
- 1.750 €
- Eigenanteil
- 0 €
04 / BehandlungsbeispielFüllung120 €Gesamtkosten im Beispiel+
ARAG-Beispiel einer hochwertigen Füllung; ohne Bonus-Unterscheidung.
- GKV
- 50 €
- ARAG
- 0 €
- Eigenanteil
- 70 €
- GKV
- 50 €
- ARAG
- 40 €
- Eigenanteil
- 30 €
- GKV
- 50 €
- ARAG
- 70 €
- Eigenanteil
- 0 €
- GKV
- 50 €
- ARAG
- 70 €
- Eigenanteil
- 0 €
- GKV
- 50 €
- ARAG
- 70 €
- Eigenanteil
- 0 €
Die Beispiele übernehmen die von ARAG veröffentlichten Annahmen und Beträge; sie sind keine allgemeine Preisliste für Zahnarztleistungen. Tatsächliche Kosten, GKV-Leistung, vereinbarter Schutz und anfängliche Leistungsstaffel können zu anderen Ergebnissen führen.
Zugehörige Tarifbedingungen lesen ↗ · Quellenprüfung der Beispiele: 15.09.2026Früh fragen.
Genau angeben.
Ein neuer Vertrag versichert nicht rückwirkend eine bereits bekannte Behandlung. Diese Punkte gehören vor ein Angebot – nicht erst vor die erste Rechnung.
Voraussetzungen im Original lesen ↗- 01 / Dein aktueller Zahnstatus
Fehlende Zähne, laufende Behandlungen und bereits angeratene Maßnahmen offen ansprechen. Für bei Antragstellung bereits begonnene, notwendige, beabsichtigte oder angeratene Maßnahmen nennt ARAG einen Ausschluss.
- 02 / Leistungsbeginn und Staffel
Beim erstmaligen Abschluss eines Zahn-Ergänzungstarifs für die versicherte Person bei ARAG entfallen die Wartezeiten. Das hebt die Leistungsstaffel der ersten Kalenderjahre und andere Vertragsgrenzen nicht auf.
- 03 / GKV und vorhandene Verträge
Die Dent-Tarife richten sich an GKV-Versicherte. Bereits bestehende Zahnversicherungen und ein gewähltes Kostenerstattungsprinzip bei der Krankenkasse müssen vorab geprüft werden.
- 04 / Ein Angebot, das sich einordnen lässt
Tarifliches Alter, Variante und Zahnstatus gehören zur Beitragsfrage. Auch spätere altersabhängige Beitragsstufen mitdenken. Deshalb steht hier kein pauschaler Monatsbeitrag ohne persönliche Voraussetzungen.
ARAG Services im richtigen Zusammenhang.
Eine zweite Meinung, ein verständlicher Kostenplan oder die digitale Einreichung: Unterstützung hat unterschiedliche Aufgaben. Die konkrete Erstattung bleibt eine eigene Prüfung.
Fragen klären, bevor die Behandlung beginnt.
Unterstützung bei der Zahnarztsuche, einer Zweitmeinung und der Einordnung von Heil- und Kostenplänen. Das Serviceangebot ersetzt keine individuelle Leistungszusage.
Zahnservices besprechen ↗Belege ohne Papierweg einreichen.
Rechnungen und Heil- und Kostenpläne digital übermitteln. Die Einreichung und die Entscheidung über eine Erstattung sind zwei unterschiedliche Schritte.
GesundheitsApp ansehen ↗Den Tarif bis ins Detail verstehen.
Leistungsbereiche, Voraussetzungen und anfängliche Höchstbeträge in den Bedingungen nachlesen. Für die Vergleichstabelle wurde Teil III, Stand 1.2025, geprüft.
Bedingungen öffnen ↗Deine Zahnvorsorge im Zusammenhang.
Die vorhandene ARAG Broschüre, Stand 2.2025, bündelt die Tarif- und Serviceübersicht. Die vereinbarten Bedingungen bleiben maßgeblich.
Zur Broschüre ↗Vor dem Abschluss.
Vor der Behandlung.
Häufige Fragen zur ARAG Zahnzusatzversicherung.
Zum Nachlesen: unsere ARAG-Tarifübersicht und die Original-Tarifbedingungen. Fachlicher Stand der Übersicht: 15.09.2026. Maßgeblich ist dein vereinbarter Vertrag.
01Was kostet die ARAG Zahnzusatzversicherung?
Es gibt keinen einheitlichen Monatsbeitrag für alle Versicherten. Für ein konkretes Angebot zählen insbesondere tarifliches Alter, gewählte Variante und die Angaben zum Zahnstatus. Auch die spätere altersabhängige Beitragsentwicklung gehört zum Vergleich. Die Behandlungsbeträge auf dieser Seite sind Kostenbeispiele, keine Versicherungsbeiträge.
02Für wen sind Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100 gedacht?
Die Tarife ergänzen die gesetzliche Krankenversicherung. Laut Tarifbedingungen ist insbesondere ein Anspruch auf GKV-Leistungen erforderlich; eine andere private Versicherung mit Zahnleistungen und ein gewähltes GKV-Kostenerstattungsprinzip im zahnärztlichen Bereich sind zu prüfen. Für arbeitgeberfinanzierte Versicherungen nennt der Vertrag eine Ausnahme. Das ist keine private Krankenvollversicherung.
03Bedeutet ohne Wartezeit, dass sofort alles versichert ist?
Nein. Beim erstmaligen Abschluss eines Zahn-Ergänzungstarifs für die versicherte Person bei ARAG entfallen laut Tarifbestimmungen die Wartezeiten. Die anfänglichen summenmäßigen Begrenzungen und die übrigen Voraussetzungen bleiben bestehen. Bei einer Vertragsänderung können für den hinzukommenden Schutz Wartezeitregelungen gelten.
04Ist eine bereits angeratene Behandlung versichert?
Die ARAG Produktinformation schließt bei Antragstellung bereits begonnene, notwendige, beabsichtigte oder angeratene zahnärztliche Maßnahmen vom Versicherungsschutz aus. Deshalb vorhandene Befunde und Behandlungspläne vor dem Abschluss offen ansprechen. Ein Vertragsabschluss macht eine solche Maßnahme nicht nachträglich versichert.
05Wie funktioniert die Leistungsstaffel?
In den ersten fünf Kalenderjahren gelten kumulierte Höchstbeträge ab Versicherungsbeginn. Die Grenze für die ersten zwei Kalenderjahre steht also nicht zusätzlich zur Grenze des ersten Jahres zur Verfügung. Ab dem sechsten Kalenderjahr entfällt diese anfängliche Staffel, nicht aber jede andere tarifliche Begrenzung. Für nach Versicherungsbeginn eingetretene Unfälle enthalten die Bedingungen eine Ausnahme.
06Sind 100 Prozent eine zusätzliche Zahlung zur Krankenkasse?
Nein. Die dargestellten Erstattungssätze schließen eine eventuelle GKV-Vorleistung ein. Bei Dent90 beziehungsweise Dent100 hängt der höhere Satz für Zahnersatz und Inlays vom nachgewiesenen jährlichen Vorsorgebesuch in den fünf vorangegangenen Kalenderjahren ab. Voraussetzungen, abrechenbare Leistungen und Grenzen sind daneben zu prüfen.
07Was sollte ich vor einer größeren Behandlung einreichen?
Die Tarifbedingungen empfehlen vor umfangreichen Behandlungen einen Heil- und Kostenplan. Bei Kieferorthopädie gehört die KIG-Einstufung dazu. Eine mögliche GKV-Leistung sollte daraus hervorgehen. Die schriftliche Auskunft zur erwarteten Versicherungsleistung schafft eine bessere Grundlage als eine allgemeine Prozentangabe.
08Berät mich hier ein unabhängiger Makler?
Nein. Cihan Gümüşhan ist ARAG Generalagent. Die Beratung auf dieser Seite bezieht sich auf das ARAG-Angebot und wird in Köln oder digital angeboten. Es handelt sich nicht um einen unabhängigen Vergleich des gesamten Versicherungsmarktes. Gesundheits- und Befundunterlagen bitte erst über einen dafür abgestimmten sicheren Übermittlungsweg senden.
Deine Fragen.
Ein persönliches Gespräch.
Wir ordnen deine Ausgangslage ein, vergleichen die ARAG Varianten und besprechen Unterlagen sowie offene Voraussetzungen. Keine unabhängige Marktberatung und keine Leistungsentscheidung durch diese Website.
Robert-Perthel-Straße 4
50739 Köln
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Beratung in Köln oder digital nach persönlicher Abstimmung. Für den Erstkontakt reichen deine Kontaktdaten und deine Frage. Befunde und Gesundheitsunterlagen bitte erst über einen abgestimmten sicheren Übermittlungsweg senden.
