Zahnreinigung und Prävention
Zahnzusatzversicherung
für Implantate.
Die ARAG-Zahntarife sehen Implantatleistungen vor. Entscheidend sind dein Tarif, der Behandlungsplan und der Zeitpunkt: Bereits angeratene Maßnahmen vor einem Abschluss gesondert prüfen.
Cihan Gümüşhan · ARAG Generalagentur · Köln und digital
Vor der Versorgung.
Die richtigen Fragen.
Ein Implantat gehört zum Zahnersatzschutz der Dent-Tarife. Das bedeutet nicht, dass jede geplante Versorgung vollständig bezahlt wird. Erstattungssatz, anfängliche Höchstbeträge und mögliche Ausschlüsse müssen zusammenpassen. Falls die Behandlung bereits empfohlen wurde, ist genau dieser Behandlungsstand vor einem Neuabschluss wichtig.
Eine Versorgung. Mehrere Prüffragen.
Was die Praxis plant, was der Tarif vorsieht und welcher Eigenanteil möglich ist, betrachten wir getrennt.
Versorgung einordnen↗Den ganzen Plan sehen.
Versorgung, Material und weitere Maßnahmen gemeinsam einordnen.
Kostenplan vorbereiten↗Beitrag ist nicht Eigenanteil.
Versicherungskosten und Behandlungskosten auseinanderhalten.
Zur Kosten-Seite↗Ein Prozentsatz.
Mit Voraussetzungen.
Vorsorge, Leistungsstaffel und Versicherungsbeginn nicht aus dem Blick verlieren.
Tarifschutz prüfen ↘Deine Zähne.
Deine Unterlagen.
Die ARAG Zahn-Broschüre. Stand 2.2025. Leistungen und Bedingungen zusammen lesen.

Ein Implantat.
Mehr als eine Kostenfrage.
Das Implantat bleibt der Bezugspunkt. Beim Scrollen öffnen sich drei Unterlagen dazu: Was geplant ist, was dein Tarif vorsieht und welche Kostenfrage offenbleibt.
Stilisiertes Modell, keine medizinische Anleitung.
Was ist tatsächlich geplant?
Nicht nur das Implantat betrachten: Welche Versorgung, welche Materialien und welche weiteren Maßnahmen stehen im Heil- und Kostenplan?
- Befund und geplante Versorgung
- Zahnärztliche Leistungen
- Material- und Laborkosten
Was davon ist versichert?
Die ARAG-Zahntarife sehen Leistungen für Implantate als Zahnersatz vor. Erstattungssatz, Leistungsstaffel und Vertragsvoraussetzungen gehören in dieselbe Prüfung.
- Vereinbarter Zahnersatzschutz
- Versicherungsbeginn und Leistungsstaffel
- Vorsorgenachweis und Ausschlüsse
Was könnte bei dir bleiben?
Kostenplan, mögliche Leistung der Krankenkasse und erwartete ARAG-Erstattung zusammenführen. Das ergibt eine Grundlage für die persönliche Einordnung, keine automatische Zusage.
- Kosten der geplanten Versorgung
- Mögliche Vorleistung der Krankenkasse
- Erwartete Erstattung schriftlich einordnen
Die Unterlagen stehen für Prüffragen. Ihr Öffnen bedeutet weder eine Leistungszusage noch eine Ablehnung.
Implantatschutz ist
Zahnersatzschutz.
Für Zahnersatz über die Regelversorgung hinaus nennt die vorhandene ARAG-Tarifübersicht die folgenden Erstattungssätze. Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist darin bereits enthalten.
- Dent70
- 70 %
- Dent90
- 80 % / 90 %¹
- Dent90+
- 90 %
- Dent100
- 90 % / 100 %¹
¹ Der höhere Satz bei Dent90 und Dent100 setzt den tariflich geforderten Vorsorgenachweis voraus. Die Darstellung ist keine Zusage für deinen Kostenplan. Leistungsstaffel, Ausschlüsse und übrige Voraussetzungen bleiben maßgeblich. ARAG-Tarifübersicht auf unserer Seite und Originalbedingungen. Fachlicher Stand der Übersicht: 15.09.2026.
Schon angeraten? Zuerst den Behandlungsstand klären.
Eine neue Versicherung ist keine automatische Finanzierung einer bereits bekannten Maßnahme. Bestehende Beschwerden, fehlende Zähne, Empfehlungen und begonnene Behandlungen offen ansprechen. Der Verzicht auf Wartezeiten hebt weder eine Leistungsstaffel noch einen Ausschluss auf.
Nicht nur die Schraube.
Die ganze Versorgung.
Zum Implantat kann beispielsweise eine darauf befestigte Krone gehören. Je nach Behandlungsplanung kommen weitere Maßnahmen hinzu. Eine einzelne Preisangabe für das Implantat beschreibt deshalb nicht unbedingt die gesamte Versorgung. Die medizinische Planung liegt bei deiner Zahnarztpraxis.
Welche Positionen sollen enthalten sein?
Lass die vorgesehenen zahnärztlichen Leistungen sowie Material- und Laborkosten nachvollziehbar aufschlüsseln. Frage, ob ergänzende Maßnahmen geplant sind und ob diese im vorliegenden Kostenplan berücksichtigt wurden.
Was passiert vor der Behandlung?
Reiche den Heil- und Kostenplan vor einer umfangreichen Behandlung ein und lasse die erwartete Versicherungsleistung schriftlich einordnen. Ändert sich die Planung, sprich die Änderungen erneut an. Die spätere Abrechnung und die tatsächliche Leistung sind gesondert zu prüfen.
Auf unserer Seite weiterlesen: Implantat-Kosten, Krankenkassenanteil und Eigenanteil. Diese Informationen ersetzen keine zahnmedizinische Beratung.
Was du zum Gespräch
mitbringen kannst.
Ob es um einen bestehenden Vertrag oder einen möglichen Neuabschluss geht, macht einen Unterschied. Halte diese Ausgangslage gleich zu Beginn fest.
- Deinen aktuellen Schutz.
Tarifname, Versicherungsbeginn und vorhandene Vertragsunterlagen. Bei einem neuen Angebot auch den bisherigen Zahnzusatzschutz nennen.
- Den Stand der Planung.
Vorliegende Empfehlungen, Kostenplan und Informationen zu bereits begonnenen Maßnahmen. Wir benötigen keine selbst erstellte medizinische Bewertung.
- Deine offenen Fragen.
Welche Positionen sind noch unklar? Welche Voraussetzungen wurden bereits bestätigt? Liegt eine schriftliche Einordnung der erwarteten Erstattung vor?
ARAG Services im richtigen Zusammenhang.
Eine zweite Meinung, ein verständlicher Kostenplan oder die digitale Einreichung: Unterstützung hat unterschiedliche Aufgaben. Die konkrete Erstattung bleibt eine eigene Prüfung.
Fragen klären, bevor die Behandlung beginnt.
Unterstützung bei der Zahnarztsuche, einer Zweitmeinung und der Einordnung von Heil- und Kostenplänen. Das Serviceangebot ersetzt keine individuelle Leistungszusage.
Zahnservices besprechen ↗Belege ohne Papierweg einreichen.
Rechnungen und Heil- und Kostenpläne digital übermitteln. Die Einreichung und die Entscheidung über eine Erstattung sind zwei unterschiedliche Schritte.
GesundheitsApp ansehen ↗Den Tarif bis ins Detail verstehen.
Leistungsbereiche, Voraussetzungen und anfängliche Höchstbeträge in den Bedingungen nachlesen. Für die Vergleichstabelle wurde Teil III, Stand 1.2025, geprüft.
Bedingungen öffnen ↗Deine Zahnvorsorge im Zusammenhang.
Die vorhandene ARAG Broschüre, Stand 2.2025, bündelt die Tarif- und Serviceübersicht. Die vereinbarten Bedingungen bleiben maßgeblich.
Zur Broschüre ↗Vor dem Implantat.
Vor der Entscheidung.
Häufige Fragen zur ARAG Zahnzusatzversicherung für Implantate. Allgemeine Einordnung statt medizinischer Empfehlung oder individueller Leistungszusage.
01Übernimmt die ARAG Zahnzusatzversicherung Implantate?
Die Dent-Tarife sehen Leistungen für Implantate im Bereich Zahnersatz vor. Welcher Anteil erstattungsfähig ist, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und seinen Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem Leistungsstaffel, Vorsorgenachweise und der Behandlungsstand bei Antragstellung. Ein allgemeiner Tarifvergleich ist keine Zusage für eine einzelne Versorgung.
02Kann ich noch abschließen, wenn ein Implantat bereits empfohlen wurde?
Eine neue Versicherung darf nicht als nachträgliche Finanzierung einer bereits bekannten Behandlung verstanden werden. ARAG nennt für bei Antragstellung bereits begonnene, notwendige, beabsichtigte oder angeratene Maßnahmen einen Ausschluss. Lege den Behandlungsstand vor einem Abschluss offen. Die konkrete Vertrags- und Antragssituation muss gesondert eingeordnet werden.
03Bedeutet keine Wartezeit sofort unbegrenzten Implantatschutz?
Nein. Beim erstmaligen Abschluss eines Zahn-Ergänzungstarifs für die versicherte Person bei ARAG entfallen die Wartezeiten. Die anfängliche Leistungsstaffel und mögliche Ausschlüsse gelten davon unabhängig. Ein zeitlicher Leistungsbeginn und die Höhe erstattungsfähiger Aufwendungen sind unterschiedliche Fragen.
04Sind die Erstattungssätze zusätzlich zur Krankenkassenleistung gemeint?
Nein. Die genannten ARAG-Erstattungssätze für Zahnersatz enthalten bereits die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Sie dürfen nicht zusätzlich zum bereits berücksichtigten Kassenanteil auf die Gesamtrechnung aufgeschlagen werden. Maßgeblich ist die tarifliche Berechnung für die konkrete Versorgung.
05Warum sollte ich einen Heil- und Kostenplan einreichen?
Der Plan macht die vorgesehene Versorgung und ihre einzelnen Kostenpositionen nachvollziehbar. Reiche ihn vor einer umfangreichen Behandlung ein und lasse die erwartete Versicherungsleistung schriftlich einordnen. Zusätzliche oder geänderte Maßnahmen solltest du erneut abstimmen. Der Plan ist noch keine endgültige Rechnung.
06Sind Krone und Implantat dasselbe?
Nein. Das Implantat ersetzt vereinfacht eine Zahnwurzel. Der darauf befestigte Zahnersatz, zum Beispiel eine Krone, ist ein weiterer Teil der Versorgung. Welche Ausführung medizinisch sinnvoll ist, beurteilt deine Zahnarztpraxis. Für die Versicherungsfrage sollte die gesamte geplante Versorgung beschrieben sein.
07Was kostet eine Zahnzusatzversicherung für Implantate?
Implantatschutz ist Teil eines Zahntarifs, kein pauschaler Einzelpreis für eine Behandlung. Dein Versicherungsbeitrag hängt insbesondere von tariflichem Alter, Variante und Zahnstatus ab. Die Kosten-Seite erklärt die Angebotsgrundlage. Ein Implantat-Kostenplan beschreibt dagegen Behandlungskosten und nicht den Monatsbeitrag.
Deine Versorgung.
Ein geordnetes Gespräch.
In Köln oder digital betrachten wir deine Fragen zum ARAG-Implantatschutz: vorhandener Vertrag oder Neuabschluss, Behandlungsstand und benötigte Unterlagen. Die Generalagentur ist dein Ansprechpartner zur Versicherung; die medizinische Behandlung besprichst du mit deiner Praxis.
Implantatschutz besprechen ↗Für den Erstkontakt genügen Kontaktdaten und Anliegen. Befunde und Gesundheitsunterlagen erst über einen abgestimmten sicheren Übermittlungsweg senden.