Zahnreinigung und Prävention
Zahnzusatzversicherung
für Kinder.
Bei einer Zahnspange zählen nicht nur die Behandlungskosten. Entscheidend ist, ob die Krankenkasse leistet und welche privaten Mehrleistungen vereinbart werden. Wir ordnen den ARAG-Zahnschutz für dein gesetzlich versichertes Kind mit dir ein.
Cihan Gümüşhan · ARAG Generalagentur · Köln und digital
Für kleine Zähne.
Mit einem genauen Blick.
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann private Behandlungskosten ergänzend absichern. Sie ersetzt weder die gesetzliche Versorgung noch die Untersuchung in der Praxis. Für Eltern stehen besonders Zahnspange, mögliche Eigenanteile und der Abschluss vor einer bereits bekannten Behandlung im Mittelpunkt.
Die Zahnspange sieht man. Die Kostenfragen nicht.
Kassenleistung und private Vereinbarung auseinanderhalten. Erst dann lässt sich der ergänzende Schutz sinnvoll betrachten.
Kostenplan öffnen↗Ein Tarifname ist noch keine Antwort.
Die beiden KFO-Leistungsbereiche der Dent-Tarife vergleichen.
Leistungsgrenzen ansehen↗Schon empfohlen? Unbedingt ansprechen.
Keine rückwirkende Absicherung für eine bekannte Behandlung voraussetzen.
Abschlusszeitpunkt verstehen↗Weniger Vermutungen.
Die richtigen Unterlagen.
Behandlungsstand, vorhandenen Schutz und offene Fragen gemeinsam vorbereiten.
Zum Beratungsgespräch ↘Deine Zähne.
Deine Unterlagen.
Die ARAG Zahn-Broschüre. Stand 2.2025. Leistungen und Bedingungen zusammen lesen.

Eine Zahnspange.
Zwei Kostenfragen.
Die gleiche Versorgungsidee kann unterschiedliche Versicherungsfragen auslösen. Der Kostenplan öffnet beide Perspektiven für Kinder und Jugendliche unter 18 – ohne eine Behandlung oder Erstattung zu entscheiden.
Die Behandlung selbst.
Für diese Einstufungen besteht kein GKV-Leistungsanspruch auf die kieferorthopädische Behandlung. Bei medizinischer Notwendigkeit ist der vereinbarte private Schutz zu prüfen.
Die privaten Mehrleistungen.
Hier besteht grundsätzlich ein GKV-Leistungsanspruch. Zusätzliche private Leistungen sind davon zu trennen. Für solche Mehrleistungen gelten eigene tarifliche Höchstbeträge.
KIG-Einstufung, Kassenleistung und private Vereinbarungen zusammen vorlegen. Tarif, Behandlungsstand und Leistungsgrenzen werden zusätzlich geprüft.
Was die Kasse leistet.
Was ihr zusätzlich vereinbart.
KIG ist eine fachliche Einstufung, kein Selbsttest.
Die behandelnde Praxis ordnet den Befund einer kieferorthopädischen Indikationsgruppe zu. Bei Kindern und Jugendlichen besteht für KIG 3–5 grundsätzlich ein GKV-Leistungsanspruch auf kieferorthopädische Versorgung, bei KIG 1–2 nicht. Das allein entscheidet noch nicht über den ergänzenden privaten Schutz.
Private Extras einzeln erklären lassen.
Lasst im Plan unterscheiden, welche Positionen zur Kassenversorgung gehören und welche zusätzlich privat vereinbart werden. Eine private Mehrleistung ist nicht automatisch medizinisch erforderlich oder im gewählten Tarif vollständig erstattungsfähig.
Zur allgemeinen Einordnung: KZBV: kieferorthopädische Behandlung und Kassenleistung. Die Behandlungsentscheidung gehört in die Praxis, die Versicherungsprüfung zum Versicherer.
Zwei KFO-Bereiche.
Vier Dent-Tarife.
Auszug für versicherte Personen unter 18 Jahren. Ohne GKV-Anspruch geht es um medizinisch notwendige Kieferorthopädie; bei KIG 3–5 um zusätzliche Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der GKV-Behandlung.
Dent70
- Kieferorthopädie unter 18 ohne GKV-Anspruch
- 70 %
- KFO-Mehrleistungen unter 18 mit GKV-Anspruch
- 70 %; max. 1.000 €
Dent90
- Kieferorthopädie unter 18 ohne GKV-Anspruch
- 80 %
- KFO-Mehrleistungen unter 18 mit GKV-Anspruch
- 80 %; max. 1.000 €
Dent90+
- Kieferorthopädie unter 18 ohne GKV-Anspruch
- 90 %
- KFO-Mehrleistungen unter 18 mit GKV-Anspruch
- 90 %; max. 1.500 €
Dent100
- Kieferorthopädie unter 18 ohne GKV-Anspruch
- 90 %
- KFO-Mehrleistungen unter 18 mit GKV-Anspruch
- 90 %; max. 2.000 €
Vertragslaufzeit ist nicht Kalenderjahr.
Die Höchstbeträge von 1.000 €, 1.500 € beziehungsweise 2.000 € für KFO-Mehrleistungen gelten während der gesamten Vertragslaufzeit. Zusätzlich gelten anfängliche Summenstaffeln. Erstattungssätze verstehen sich nach den Bedingungen einschließlich einer eventuellen GKV-Vorleistung; sie sind kein zusätzlicher Aufschlag auf die gesamte Rechnung.
Grundlage: ARAG-Bedingungsheft, Stand 1.2025, Teil III, Ziffern 2 a) 9/10 sowie 2 b)/c), Seiten 26/27. Gemeinsame Tarifdaten der Zahn-Hauptseite, keine individuelle Leistungszusage. Originalbedingungen hier öffnen.
Alle Leistungsbereiche und Summenstaffeln vergleichen ↗Früh informieren.
Bekanntes nicht ausblenden.
Eine empfohlene Zahnspange ist keine unbekannte Zukunft.
Ist eine Behandlung schon angeraten, geplant oder begonnen, darfst du ihre Kosten nicht als nachträglich versichert voraussetzen. Die vorhandene ARAG-Produktbroschüre nennt solche Maßnahmen als Ausnahme vom direkten Einstieg ohne Wartezeiten. Besprecht vor einem Antrag, was tatsächlich bekannt ist.
Es gibt auf dieser Seite kein pauschales „bestes Abschlussalter“. Für die Beratung zählen Geburtsdatum, bisherige Empfehlungen, gewünschter Schutz und die Antragsfragen. Notwendige Untersuchungen oder Behandlungen bitte nicht wegen einer Versicherung aufschieben.
Ohne Wartezeit: Beginn und Voraussetzungen ↗Beitrag und Zahnspangenkosten getrennt betrachten.
Für den Versicherungsbeitrag braucht es ein konkretes Angebot. Fragt auch nach späteren altersabhängigen Beitragsstufen. Ein KFO-Höchstbetrag ist weder der Monatsbeitrag noch die Vorhersage eurer Behandlungskosten.
Beiträge und mögliche Eigenanteile verstehen ↗Nicht nur
an die Spange denken.
Besprecht auch Zahnbehandlungen und die Abgrenzung zur gesetzlichen Vorsorge. Entscheidend ist die konkrete Maßnahme – nicht eine pauschale Übertragung der Erwachsenenleistungen auf ein Kind.
Die PZR-Leistungsbeschreibung in den hier verwendeten Dent-Bedingungen bezieht sich auf Personen ab 18 Jahren. Deshalb stellen wir die dort genannten PZR-Beträge nicht als Kinderleistung dar. Welche Vorsorge bereits die Krankenkasse übernimmt und ob ergänzender Schutz greift, sollte anhand der jeweiligen Maßnahme geklärt werden.
Gut vorbereitet.
Gemeinsam genauer hinsehen.
- Kind und Versicherung
Geburtsdatum, gesetzliche Krankenkasse und vorhandenen Zusatzschutz bereithalten. Die Antragsfragen vollständig und zutreffend beantworten.
- Empfehlungen und Plan
Was wurde bereits angesprochen? Falls vorhanden: Heil- und Kostenplan, KIG-Einstufung und getrennte private Vereinbarungen für die Prüfung vorbereiten.
- Eure offenen Fragen
Gewünschte Leistungen, Beginn, Beitrag und Höchstbeträge notieren. Bei umfangreicher KFO empfehlen die Bedingungen, den Plan vor Behandlungsbeginn zur Prüfung vorzulegen.
ARAG Services im richtigen Zusammenhang.
Eine zweite Meinung, ein verständlicher Kostenplan oder die digitale Einreichung: Unterstützung hat unterschiedliche Aufgaben. Die konkrete Erstattung bleibt eine eigene Prüfung.
Fragen klären, bevor die Behandlung beginnt.
Unterstützung bei der Zahnarztsuche, einer Zweitmeinung und der Einordnung von Heil- und Kostenplänen. Das Serviceangebot ersetzt keine individuelle Leistungszusage.
Zahnservices besprechen ↗Belege ohne Papierweg einreichen.
Rechnungen und Heil- und Kostenpläne digital übermitteln. Die Einreichung und die Entscheidung über eine Erstattung sind zwei unterschiedliche Schritte.
GesundheitsApp ansehen ↗Den Tarif bis ins Detail verstehen.
Leistungsbereiche, Voraussetzungen und anfängliche Höchstbeträge in den Bedingungen nachlesen. Für die Vergleichstabelle wurde Teil III, Stand 1.2025, geprüft.
Bedingungen öffnen ↗Deine Zahnvorsorge im Zusammenhang.
Die vorhandene ARAG Broschüre, Stand 2.2025, bündelt die Tarif- und Serviceübersicht. Die vereinbarten Bedingungen bleiben maßgeblich.
Zur Broschüre ↗Kinder, Zahnspange
und eure Fragen.
Was Eltern vor dem Abschluss und vor einer Behandlung einordnen sollten.
01Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Sie kann eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung sein, wenn ihr private Kostenrisiken etwa bei medizinisch notwendiger Kieferorthopädie absichern möchtet. Entscheidend sind der gewünschte Schutz, bereits bekannte Behandlungen und die Tarifgrenzen. Nicht jedes Kind benötigt eine Zahnspange; diese Seite ersetzt keine Untersuchung oder individuelle Empfehlung.
02Übernimmt ARAG die Zahnspange meines Kindes?
Das lässt sich nicht allein aus dem Wort Zahnspange ableiten. Bei unter 18-Jährigen unterscheiden die Bedingungen zwischen medizinisch notwendiger Kieferorthopädie ohne GKV-Anspruch und zusätzlichen Leistungen bei bestehendem GKV-Anspruch in KIG 3–5. Je nach Dent-Tarif gelten unterschiedliche Erstattungssätze, Höchstbeträge und anfängliche Summengrenzen. Ein Heil- und Kostenplan einschließlich KIG-Einstufung hilft bei der konkreten Prüfung.
03Was bedeuten KIG 1–2 und KIG 3–5?
KIG steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen. Die Einstufung erfolgt anhand des Befundes durch die behandelnde Praxis. Bei Kindern und Jugendlichen besteht bei KIG 3–5 grundsätzlich ein GKV-Leistungsanspruch, bei KIG 1–2 nicht. Das ist keine automatische Aussage über private Mehrleistungen oder eine Zusage deiner Zahnzusatzversicherung.
04Kann ich noch abschließen, wenn eine Zahnspange schon empfohlen wurde?
Eine bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlung darf nicht als nachträglich versichert vorausgesetzt werden. Die ARAG-Produktbroschüre nennt diese Behandlungen als Ausnahme vom direkten Einstieg ohne Wartezeiten. Besprecht den tatsächlichen Stand vor einem Antrag. Verschiebt notwendige Untersuchungen oder Behandlungen nicht aus Versicherungsgründen.
05Gelten die KFO-Höchstbeträge jedes Jahr erneut?
Nein. Die in der Übersicht genannten Höchstbeträge für KFO-Mehrleistungen bei GKV-Anspruch gelten während der gesamten Vertragslaufzeit, nicht pro Kalenderjahr. Zusätzlich sind die anfänglichen Summenstaffeln zu beachten. Ein Höchstbetrag ist kein frei verfügbares Behandlungsguthaben.
06Was kostet die Zahnzusatzversicherung für mein Kind?
Ein konkreter Beitrag setzt insbesondere Geburtsdatum, Tarifwahl und die erforderlichen Antragsangaben voraus. Wir erstellen ein darauf bezogenes ARAG-Angebot und besprechen auch altersabhängige Beitragsstufen. Die KFO-Erstattungsbeträge auf dieser Seite sind keine Versicherungsbeiträge.
07Was verändert sich mit dem 18. Geburtstag?
Die Bedingungen unterscheiden zwischen KFO-Leistungen für unter 18-Jährige und Leistungen ab 18; bei Erwachsenen ist unter anderem das Alter bei Behandlungsbeginn relevant. Umfang und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Tarif. Lasst bei einer laufenden oder geplanten Behandlung klären, welche Regel konkret gilt, statt die Kinderleistungen unverändert fortzuschreiben.
Euer Kind.
Eure Fragen zum Schutz.
In Köln oder digital besprechen wir die ARAG Zahnzusatzversicherung für dein Kind. Wir ordnen bestehenden Schutz, Behandlungsstand und gewünschte Leistungen gemeinsam ein. Als ARAG-Generalagentur beraten wir zu ARAG, nicht als unabhängiger Makler.
Beratung für mein Kind anfragen ↗Im Erstkontakt genügen Anliegen und Kontaktdaten. Gesundheitsunterlagen deines Kindes bitte erst über einen gemeinsam abgestimmten sicheren Übermittlungsweg senden.