Zahnreinigung und Prävention
Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz.
Krone, Brücke oder Prothese: Eine Zahnzusatzversicherung kann tariflich versicherte Kosten ergänzend zur gesetzlichen Kasse übernehmen. Entscheidend sind die geplante Versorgung, dein Vertrag und der Behandlungsstand. Wir ordnen deinen ARAG-Zahnschutz persönlich ein.
Cihan Gümüşhan · ARAG Generalagentur · Köln und digital
Was geplant ist.
Was mitgedacht werden muss.
Welche Versorgung medizinisch passt, klärst du mit deiner Zahnarztpraxis. Hier unterscheiden wir die Versorgungsarten und die dazugehörigen Versicherungsfragen. Konkrete Implantatfragen und Beiträge und Eigenanteile findest du auf den jeweiligen Fachseiten.
Der Zahn ist das Ziel. Der Plan verbindet.
Behandlung, Kassenleistung und zusätzlicher Schutz beantworten verschiedene Fragen.
Zusammenhang ansehen↗Krone ist nicht gleich Implantat.
Sichtbaren Aufbau und Verankerung voneinander unterscheiden.
Versorgungsarten kennenlernen↗Kassenzuschuss ist nicht Gesamtrechnung.
Regelversorgung und private Mehrleistungen gemeinsam lesen.
Kassenleistung einordnen↗Vor der Behandlung.
Mit den richtigen Unterlagen.
Plan, vorhandenen Vertrag und offene Fragen für die Beratung bereithalten.
Gespräch vorbereiten ↘Deine Zähne.
Deine Unterlagen.
Die ARAG Zahn-Broschüre. Stand 2.2025. Leistungen und Bedingungen zusammen lesen.

Eine Versorgung.
Mehrere Bestandteile.
Der Zahn steht für das Versorgungsziel. Kostenplan und Versicherungsschutz treten beim Scrollen daneben. Sie beantworten unterschiedliche Fragen und gehören trotzdem zusammen.

Was ist vorgesehen?
- Befund und Versorgung
- Geplante Ausführung und Behandlungspositionen
- Gesetzliche Krankenkasse
- Festzuschuss zur Regelversorgung
- Private Positionen
- Mehrleistungen, Material und Labor nachvollziehen
Was ist vereinbart?
- Tariflicher Umfang
- Zahnersatz und konkrete Erstattungsvoraussetzungen
- Leistungshöhe
- Erstattungssatz, GKV-Vorleistung und Höchstbeträge
- Behandlungsstand
- Versicherungsbeginn und bereits bekannte Maßnahmen
Krone, Brücke, Prothese.
Nicht dieselbe Versorgung.
Diese Übersicht erklärt Begriffe. Sie ersetzt weder einen Befund noch die persönliche Abwägung von Behandlungsalternativen in der Praxis.
Krone
Eine künstliche Krone bedeckt den entsprechend vorbereiteten natürlichen Zahn. Sie ist nicht dasselbe wie ein Implantat, das als künstliche Zahnwurzel dient.
Brücke
Eine Brücke ersetzt fehlende Zähne und benötigt eine geeignete Verankerung. Welche Nachbarzähne oder Implantate sie tragen können, ist eine Frage für die Zahnarztpraxis.
Prothese
Teil- und Vollprothesen unterscheiden sich unter anderem im Umfang und in der Befestigung. Neben herausnehmbaren Lösungen gibt es kombinierte Versorgungsformen.
Medizinische Begriffseinordnung: KZBV-Patienteninformation zu Zahnersatz. Welche Ausführung für dich geeignet ist, entscheidet sich nicht anhand dieser Übersicht.
Implantatgetragene Versorgung genauer verstehen ↗Ein Befund.
Unterschiedliche Kostenwege.
Der gesetzliche Festzuschuss orientiert sich grundsätzlich am Befund und der zugehörigen Regelversorgung. Er ist kein pauschaler Anteil an jeder gewählten Zahnersatzrechnung. Mehrleistungen können deshalb einen zusätzlichen Eigenanteil verursachen.
Regelversorgung
Die dem Befund zugeordnete Standardversorgung bildet die Grundlage des Festzuschusses. Lass dir im Plan zeigen, welche Versorgung damit gemeint ist und welche Kosten darüber hinausgehen.
Gleichartige Versorgung
Zur Regelversorgung kommen weitere Leistungen hinzu. Die zusätzliche Ausführung und ihre privaten Kostenpositionen müssen nachvollziehbar ausgewiesen und besprochen werden.
Andersartige Versorgung
Geplant ist eine andere Versorgungsform als die für den Befund vorgesehene Regelversorgung. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf Kostenaufstellung, Kassenleistung und private Abrechnung.
Grundlage: KZBV: Festzuschuss und Eigenanteil. Diese Begriffe ordnen die Abrechnung ein, nicht die Qualität oder persönliche Eignung einer Versorgung.
Was die ARAG
ergänzen kann.
Den Leistungsbereich Zahnersatz konkret lesen.
In den hier dargestellten Dent-Tarifen gehört Zahnersatz zum tariflichen Leistungsumfang. Für die Erstattung werden unter anderem Regelversorgung und darüber hinausgehende Versorgung unterschieden. Der passende Tarifabschnitt ist deshalb aussagekräftiger als ein einzelner großer Prozentsatz.
Die ausgewiesenen Erstattungssätze schließen eine mögliche GKV-Vorleistung ein. Anfängliche Summengrenzen und weitere tarifliche Voraussetzungen gelten daneben. Eine Zusatzversicherung ist daher keine automatische Übernahme sämtlicher privater Positionen.
ARAG Dent-Tarife auf unserer Hauptseite vergleichen ↗Ein bestehender Plan braucht eine ehrliche Einordnung.
Die ARAG-Broschüre nimmt angeratene, geplante und bereits begonnene Behandlungen vom direkten Einstieg aus. Einen Neuabschluss nicht als nachträgliche Finanzierung einer bekannten Maßnahme verstehen. Bei vorhandenem Vertrag ist der bestehende Schutz gesondert zu prüfen.
Beginn und Wartezeit sowie Erstattung und Leistungsgrenzen erläutern wir auf eigenen Seiten.
Vertragsgrundlage zum Nachlesen: ARAG-Bedingungsheft, Stand 1.2025, Tarifbeschreibung Seiten 25 bis 28. Originalbedingungen hier öffnen. Die Produktbroschüre steht im PDF-Bento dieser Seite bereit.
Vorher einordnen.
Mit einem vollständigen Plan.
Bei umfangreichen Behandlungen empfehlen die ARAG-Tarifbedingungen die Vorlage eines Heil- und Kostenplans vor Beginn. Eine schriftliche Auskunft zur voraussichtlichen Versicherungsleistung hilft bei der Planung. Ihre Voraussetzungen müssen zum tatsächlichen Verlauf passen.
- Versorgung und Positionen
Befund, geplante Ausführung, Zahnarzthonorar sowie Material- und Laborkosten bereithalten. Bei Implantaten hilft unsere Seite zu Implantat-Kosten.
- Vorhandener Schutz
Versicherungsschein, Tarif, Versicherungsbeginn und Unterlagen zur gesetzlichen Kassenleistung zusammen betrachten.
- Offene Fragen
Bereits empfohlene Maßnahmen, Änderungen am Plan und unklare Positionen ansprechen. Eine Freigabe der gesetzlichen Kasse ist noch keine Zusage der Zusatzversicherung.
Medizinische Dringlichkeit mit der Zahnarztpraxis klären. Notwendige Versorgung nicht wegen allgemeiner Versicherungsinformationen aufschieben.
ARAG Services im richtigen Zusammenhang.
Eine zweite Meinung, ein verständlicher Kostenplan oder die digitale Einreichung: Unterstützung hat unterschiedliche Aufgaben. Die konkrete Erstattung bleibt eine eigene Prüfung.
Fragen klären, bevor die Behandlung beginnt.
Unterstützung bei der Zahnarztsuche, einer Zweitmeinung und der Einordnung von Heil- und Kostenplänen. Das Serviceangebot ersetzt keine individuelle Leistungszusage.
Zahnservices besprechen ↗Belege ohne Papierweg einreichen.
Rechnungen und Heil- und Kostenpläne digital übermitteln. Die Einreichung und die Entscheidung über eine Erstattung sind zwei unterschiedliche Schritte.
GesundheitsApp ansehen ↗Den Tarif bis ins Detail verstehen.
Leistungsbereiche, Voraussetzungen und anfängliche Höchstbeträge in den Bedingungen nachlesen. Für die Vergleichstabelle wurde Teil III, Stand 1.2025, geprüft.
Bedingungen öffnen ↗Deine Zahnvorsorge im Zusammenhang.
Die vorhandene ARAG Broschüre, Stand 2.2025, bündelt die Tarif- und Serviceübersicht. Die vereinbarten Bedingungen bleiben maßgeblich.
Zur Broschüre ↗Zahnersatz.
Deine Fragen dazu.
Versorgung, Kassenleistung und zusätzlichen Schutz verständlich unterscheiden.
01Übernimmt eine Zahnzusatzversicherung Kronen, Brücken und Prothesen?
Zahnersatz gehört zum Leistungsbereich der hier dargestellten ARAG-Dent-Tarife. Die konkrete Erstattung richtet sich nach der medizinisch notwendigen Versorgung, dem vereinbarten Tarif und seinen Voraussetzungen. Erstattungssätze, eine mögliche GKV-Vorleistung, anfängliche Summengrenzen und der Behandlungsstand müssen zusammen betrachtet werden. Die Bezeichnung Krone, Brücke oder Prothese allein ist keine Leistungszusage.
02Was ist der Unterschied zwischen Krone und Implantat?
Eine künstliche Krone versorgt einen vorbereiteten natürlichen Zahn oder bildet den sichtbaren Aufbau auf einem Implantat. Das Implantat selbst übernimmt die Funktion einer künstlichen Zahnwurzel. Für die Planung müssen deshalb Aufbau und Verankerung unterschieden werden. Welche Versorgung medizinisch geeignet ist, besprichst du mit deiner Zahnarztpraxis.
03Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnersatz?
Die gesetzliche Krankenkasse arbeitet bei Zahnersatz grundsätzlich mit befundbezogenen Festzuschüssen zur Regelversorgung. Das ist kein pauschaler Anteil an jeder frei gewählten Rechnung. Private Mehrleistungen und die tatsächlichen Gesamtkosten können deshalb einen Eigenanteil lassen. Lass den Festzuschuss und die gewählte Versorgung im Heil- und Kostenplan erläutern.
04Was bedeuten Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung?
Die Regelversorgung beschreibt die dem Befund zugeordnete Standardversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei gleichartiger Versorgung kommen zusätzliche Leistungen zur Regelversorgung hinzu. Eine andersartige Versorgung verwendet eine andere Versorgungsform. Diese Einordnung ist für Kosten und Abrechnung relevant; sie bewertet nicht, welche Lösung für dich persönlich die beste ist.
05Muss ich den Heil- und Kostenplan vorher einreichen?
Die ARAG-Tarifbedingungen empfehlen bei umfangreichen Behandlungen die Vorlage eines Heil- und Kostenplans vor Behandlungsbeginn. Er hilft, die voraussichtliche Versicherungsleistung schriftlich einzuordnen. Die Abstimmung mit der gesetzlichen Krankenkasse und die Prüfung durch ARAG haben unterschiedliche Aufgaben. Ein genehmigter Kassenplan ist noch keine Zusage der Zusatzversicherung.
06Kann ich bekannten Zahnersatz noch schnell neu versichern?
Ein neuer Vertrag ist keine rückwirkende Absicherung. Die ARAG-Produktbroschüre nimmt angeratene, geplante und bereits begonnene Behandlungen vom direkten Einstieg aus. Sprich vorhandene Empfehlungen, Pläne und den Zahnstatus vor dem Antrag offen an. Wenn bereits Versicherungsschutz besteht, muss der vorhandene Vertrag gesondert betrachtet werden.
07Warum kann trotz Zahnzusatzversicherung ein Eigenanteil bleiben?
Ein Eigenanteil kann sich etwa aus dem tariflichen Erstattungssatz, nicht versicherten Positionen oder Höchstbeträgen ergeben. Die ausgewiesenen Erstattungssätze der hier dargestellten ARAG-Dent-Tarife schließen eine mögliche GKV-Vorleistung ein; sie werden nicht einfach zusätzlich auf die gesamte Rechnung angewendet. Für eine konkrete Einordnung braucht es den Plan beziehungsweise die Rechnung und deinen Vertrag.
Deine Versorgung.
Persönlich besprochen.
In Köln oder digital besprechen wir deine Fragen zur ARAG Zahnzusatzversicherung. Wir ordnen vorhandenen Schutz und Unterlagen ein und bereiten die nächsten Versicherungsfragen vor. Wir beraten als ARAG-Generalagentur, nicht als unabhängiger Makler. Die medizinische Entscheidung bleibt bei dir und deiner Praxis.
Persönlich besprechen ↗Im Erstkontakt reichen Anliegen und Kontaktdaten. Gesundheitsunterlagen erst über einen gemeinsam abgestimmten sicheren Übermittlungsweg senden.