Von der GKV in die PKV
PKV wechseln.
Erst den richtigen Weg prüfen.
Von der GKV in die PKV, zu einem anderen privaten Versicherer oder in einen anderen Tarif beim bisherigen Unternehmen: Prüfe zuerst deine Ausgangslage, dann Leistungen, Unterlagen und mögliche Folgen. Ein Wechsel ist nicht automatisch besser oder günstiger.
ARAG Generalagentur Köln · persönlich oder digital
Nicht jeder Wechsel
führt zu einem neuen Versicherer.
Beim Systemwechsel geht es zunächst um deinen Zugang und die langfristige Absicherung. Beim Unternehmenswechsel steht ein neuer Vertrag dem bisherigen gegenüber. Beim internen Tarifwechsel bleibt der Versicherer derselbe. Diese Alternative verdient eine eigene Prüfung, nicht erst den letzten Platz in der Beratung.
Neuer Weg. Andere Prüffragen.
Drei Strecken, die unterschiedliche Veränderungen erklären.
Wege erkunden↗Dein Leben bleibt der Maßstab.
Vergleich vorbereiten↗Was wird angerechnet? Was übertragen?
Rückstellungen einordnen↗Anderer Tarif.
Gleicher Versicherer.
Interne Möglichkeiten und Leistungsunterschiede prüfen.
Tarifweg ansehen ↗Deine PKV.
Im Original nachlesen.
Die ARAG Produktbroschüre bündelt Leistungen und Services. Dokumentstand 11/2024; aktuelle Tarifdetails und Bedingungen daneben prüfen.

Die allgemeine ARAG PKV-Broschüre zeigt Produktinformationen. Sie ersetzt weder den Vergleich mit deinem bestehenden Vertrag noch eine individuelle Wechselprüfung.
Ein Wechsel.
Drei unterschiedliche Wege.
Wähle deine Ausgangssituation oder lies alle Wege nacheinander. Die Markierung zeigt nur, wo du dich in der Prüfung befindest. Kein Weg wird als bessere Entscheidung bewertet.
Das System wechseln.
Es geht um mehr als einen neuen Tarif: Zugang, Familienabsicherung und die langfristige Entscheidung für ein anderes System gehören zusammen.
- Bestand
Wie bist du heute versichert?
Kläre deinen aktuellen Mitgliedschaftsstatus bei der Krankenkasse und deine berufliche Situation. Die Möglichkeit eines Systemwechsels ist keine Aussage darüber, ob er zu deinem Leben passt.
Mitgliedschaft und beruflichen Status klären. - Prüffragen
Was muss die Absicherung künftig leisten?
Denke Familienmitglieder, gewünschte Leistungen, Pflegepflichtversicherung und die langfristige Beitragsplanung mit. Eine spätere Rückkehr in die GKV ist nicht beliebig möglich.
Nicht nur den heutigen Monatsbeitrag betrachten. - Unterlagen
Welche Grundlage braucht das Gespräch?
Bereite die Bestätigung deines Versicherungsstatus, relevante berufliche Nachweise und deine Leistungswünsche vor. Gesundheitsangaben werden anhand der tatsächlich gestellten Fragen gesondert vorbereitet.
Statusnachweis, Bedarf und Gesundheitsfragen trennen. - Stolperstellen
Wo kann eine Lücke entstehen?
Austritt oder Kündigung, die Annahme des neuen Antrags und der Versicherungsbeginn müssen aufeinander abgestimmt werden. Ein Angebot ist noch keine verbindliche Aufnahmebestätigung.
Bestehenden Schutz nicht auf bloße Erwartungen hin beenden. - Beratung
Welcher nächste Schritt passt?
Lass dir deinen Status von der Krankenkasse bestätigen und besprich mit uns, welche ARAG Absicherung zu prüfen ist. Auch der Verbleib in der GKV gehört zur Abwägung.
Die Prüfung darf auch gegen einen Wechsel sprechen.
Das Unternehmen wechseln.
Ein neuer Versicherer bedeutet einen neuen Vertrag. Die bisherige Absicherung und der interne Tarifwechsel bleiben wichtige Vergleichsmaßstäbe.
- Bestand
Was ist im bestehenden Vertrag vereinbart?
Lege Versicherungsschein, Tarifbedingungen und Nachträge zusammen. Notiere, warum du einen Wechsel erwägst: Beitrag, Leistungen oder Erfahrungen mit dem bisherigen Vertrag.
Den Wechselgrund konkret benennen. - Prüffragen
Was ändert sich außer dem Namen?
Vergleiche Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und mögliche neue Annahmebedingungen. Lass außerdem klären, welcher Übertragungswert für die Alterungsrückstellung überhaupt infrage kommt.
Ein günstigeres Angebot beweist keinen gleichwertigen Schutz. - Unterlagen
Welche Unterlagen machen Unterschiede sichtbar?
Benötigt werden der aktuelle Vertragsstand, das vollständige neue Angebot und die Auskunft des bisherigen Versicherers zum Übertragungswert. Halte offene Gesundheitsfragen für eine mögliche Vorprüfung separat fest.
Vollständige Bedingungen statt nur Preisübersichten. - Stolperstellen
Was lässt sich nicht einfach mitnehmen?
Die bisherige Annahme ist keine Zusage des neuen Versicherers. Rückstellungen können beim Unternehmenswechsel nur begrenzt übertragbar sein. Auch die künftige Beitragsentwicklung lässt sich nicht garantieren.
Interne Tarifalternativen ausdrücklich mitprüfen. - Beratung
Was sollte vor einer Kündigung feststehen?
Besprich die offenen Punkte und die verbindlichen Voraussetzungen einer möglichen Aufnahme. Hole auch eine interne Tarifalternative ein. Wir beraten zu ARAG; einen unabhängigen Marktvergleich bieten wir nicht.
Erst die Alternativen verstehen, dann entscheiden.
Den Tarif wechseln.
Das Unternehmen bleibt gleich. Dieser Weg ist eine eigenständige Alternative, die insbesondere bei einem Änderungswunsch am bestehenden PKV-Vertrag geprüft werden sollte.
- Bestand
Was soll sich am Tarif ändern?
Halte fest, welche Leistungen du behalten möchtest und wo Änderungsbedarf besteht. Der bisherige Vertrag bildet die Grundlage, nicht nur die letzte Beitragsrechnung.
Bestehende Rechte und Leistungen als Ausgangspunkt. - Prüffragen
Was bietet der bisherige Versicherer an?
Frage nach internen Alternativen und einem nachvollziehbaren Leistungsvergleich. Das gesetzliche Tarifwechselrecht berücksichtigt erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen; Mehrleistungen müssen gesondert betrachtet werden.
Gleicher Versicherer bedeutet nicht identische Leistungen. - Unterlagen
Was sollte schriftlich gegenüberstehen?
Lege bisherigen Tarif, Alternativangebot, Leistungsunterschiede und mögliche Bedingungen für Mehrleistungen nebeneinander. Bitte den Versicherer um Erläuterung unklarer Positionen.
Besonders Leistungslücken und Eigenanteile vergleichen. - Stolperstellen
Welche Änderung wäre später schwer rückgängig?
Eine Leistungsreduzierung sollte bewusst entschieden werden. Eine spätere Erweiterung kann neue Voraussetzungen haben. Ein niedrigerer Beitrag allein beantwortet diese Abwägung nicht.
Mehrleistungen können zusätzliche Prüfungen erfordern. - Beratung
Wer ist dafür der richtige Ansprechpartner?
Fordere die interne Tarifprüfung bei deinem bisherigen Versicherer an. Bist du bei ARAG versichert, kannst du deinen Änderungswunsch mit uns besprechen. Bei einem anderen Unternehmen liegt dessen interne Tarifauskunft dort.
Ein interner Wechsel ist keine Bewerbung bei einem neuen Versicherer.
Vergleiche den Schutz.
Nicht nur die erste Beitragszeile.
Zugang ist nicht gleich Eignung.
Ein Wechsel aus der GKV setzt eine passende versicherungsrechtliche Ausgangslage voraus. Auch wenn die Möglichkeit besteht, gehören die langfristige Finanzierung und die Versorgung der Familie zur Entscheidung. Eine spätere Rückkehr in die GKV ist an gesetzliche Voraussetzungen gebunden.
Unterschiede konkret festhalten.
Vergleiche gewünschte ambulante und stationäre Leistungen, Zahnleistungen, Eigenanteile und Grenzen anhand der Bedingungen. Pflegepflichtversicherung und eine gegebenenfalls benötigte Einkommensabsicherung gehören in die Gesamtbetrachtung. Ein einzelner Preis ist dafür kein vollständiger Vergleich.
Mehrleistungen getrennt prüfen.
§ 204 VVG regelt den Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Schutz unter Anrechnung erworbener Rechte und der Alterungsrückstellung. Für höhere oder umfassendere Leistungen können besondere Voraussetzungen wie ein Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder eine Wartezeit relevant werden. Die konkrete Gegenüberstellung ist entscheidend.
Der bisherige Vertrag
hat eine Geschichte.
Alterungsrückstellungen sind beim Wechsel nicht einfach ein frei verfügbares Guthaben. Beim internen Tarifwechsel werden sie nach den gesetzlichen Regeln angerechnet. Beim Wechsel des Unternehmens ist eine Übertragung dagegen von Voraussetzungen abhängig und kann begrenzt sein.
Lass dir deshalb den Vertragsbeginn und den möglichen Übertragungswert vom bisherigen Versicherer bestätigen. Stelle diese Information neben die Leistungsunterschiede, statt aus dem neuen Beitrag allein einen Vorteil abzuleiten.
Für das Gespräch:
Bestand, Wunsch und offene Punkte.
Du musst noch keine Wechselentscheidung getroffen haben. Eine nachvollziehbare Vorbereitung beginnt mit dem vorhandenen Schutz.
- Ausgangslage dokumentierenMitgliedschaft oder Versicherungsschein, aktueller Tarif und vorhandene Nachträge.
- Änderungswunsch benennenWas stört dich? Welche Leistungen sollen auf jeden Fall erhalten bleiben?
- Alternativen vollständig einholenInterne Tarifauskunft, gegebenenfalls neues Angebot und zugehörige Bedingungen.
- Offenes vor einer Beendigung klärenAnnahme, erforderliche Nachweise, Beginn und geltende Kündigungs- oder Austrittsregeln.
Gesundheitsdaten gehören nicht in eine allgemeine Kontaktanfrage. Kläre den vorgesehenen sicheren Übermittlungsweg vorab. Die Experience enthält weder Eingabefelder noch einen Antrag.
ARAG besprechen.
Alternativen nicht ausblenden.
Cihan Gümüşhan ist ARAG Generalagent in Köln und berät persönlich oder digital zu ARAG. Wir klären deine Fragen zu einer möglichen ARAG Absicherung oder zu Änderungen eines bestehenden ARAG Vertrags. Interne Tarifauskünfte anderer Versicherer holst du dort ein. Wir sind kein unabhängiger Makler und bieten keine individuelle Rechtsberatung.
ARAG Services im richtigen Zusammenhang.
Unterlagen einreichen, Kontaktdaten finden, Bedingungen nachlesen. Diese Services unterstützen dich im Alltag mit deiner PKV; die konkrete Erstattung bleibt eine eigene Prüfung.
Rechnungen und Belege digital einreichen.
Rechnungen, Rezepte sowie Heil- und Kostenpläne übermitteln und den Bearbeitungsstatus verfolgen.
GesundheitsApp ansehen ↗Wichtige Kontakte griffbereit haben.
ARAG Kontaktdaten und Informationen für den Leistungsfall auf dem Smartphone speichern.
Wallet-Card ansehen ↗Tarifdetails an der Quelle prüfen.
Erstattungsregeln, Voraussetzungen und Grenzen in den zu deinem Vertrag gehörenden Versicherungsbedingungen nachlesen.
Bedingungen lesen ↗Die Gesundheitsakte vollständig lesen.
Die allgemeine ARAG PKV-Broschüre, Stand 11/2024, stellt die Krankenvollversicherung und Services vor. Aktuelle Tarif- und Beihilfebedingungen bitte gesondert prüfen.
Zur Broschüre ↗PKV-Wechsel:
Deine Fragen.
System, Versicherer und Tarif bewusst unterscheiden.
01Ist ein PKV-Wechsel immer ein Wechsel des Versicherers?
Nein. Zu unterscheiden sind der Eintritt aus der GKV in die PKV, der Wechsel zu einem anderen privaten Unternehmen und ein Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer. Diese Wege haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
02Sollte ich bei einem höheren Beitrag sofort den Versicherer wechseln?
Nein. Der Beitrag ist nur ein Anlass zur Prüfung. Interne Tarifalternativen, Leistungen, Eigenanteile, Annahmebedingungen und Alterungsrückstellungen gehören in die Abwägung. Ein anderes Unternehmen ist nicht automatisch günstiger oder besser geeignet.
03Brauche ich beim internen Tarifwechsel eine neue Gesundheitsprüfung?
Das lässt sich nicht pauschal für jede Tarifänderung beantworten. Höhere oder umfassendere Leistungen sind gesondert zu betrachten. Lass dir den Vergleich und die Bedingungen für Mehrleistungen vom bisherigen Versicherer erläutern. Die gesetzliche Grundlage ist § 204 VVG.
04Was passiert beim Wechsel mit den Alterungsrückstellungen?
Interner Tarifwechsel und Unternehmenswechsel unterscheiden sich. Beim internen Wechsel werden erworbene Rechte und Rückstellungen nach den gesetzlichen Regeln angerechnet. Bei einem anderen Versicherer kann die Übertragung begrenzt sein. Der konkrete Vertragsbeginn und die Auskunft zum Übertragungswert sind deshalb wichtig.
05Wann kann ich meinen bisherigen Schutz beenden?
Erst müssen die für deinen Weg geltenden Voraussetzungen, Erklärungen und Zeitpunkte geklärt sein. Stimme die Beendigung mit dem verbindlich bestätigten Anschluss und dessen Beginn ab. Diese Seite nennt keine pauschale Kündigungsfrist und löst keine Kündigung aus.
06Bietet die ARAG Generalagentur einen unabhängigen PKV-Marktvergleich?
Nein. Cihan Gümüşhan ist ARAG Generalagent und berät zu ARAG. Interne Tarifalternativen eines anderen Versicherers fragst du bei diesem an. Die Darstellung der drei Wege ersetzt weder dessen Auskunft noch eine individuelle Rechtsberatung.